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Der neue Kündigungsbutton

Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Unternehmer, der auf seiner Webseite oder in seiner App Verbrauchern den Abschluss eines längerfristig bindenden Vertrages anbietet, einen „Kündigungsbutton“ installieren.

Von dieser neuen Vorschrift gibt es auch Ausnahmen, die in § 312 k BGB aufgezählt werden. Hierunter fallen beispielsweise Verträge über Finanzdienstleistungen. Nicht zu vergessen ist, dass es sich um eine Verbrauchervorschrift handelt. Sofern ein Unternehmen im reinen B2B – Geschäft tätig ist, entfällt diese Pflicht, da das Gesetz hier keine Anwendung findet.

Sofern es möglich ist, im B2C-Geschäft online Verträge abzuschließen, muss der Kündigungsbutton bereitgestellt werden. Das Gesetz liefert hier auch eine genaue Beschreibung, wie dieser auszusehen hat. Hiernach muss der Button:

  • gut lesbar sein,
  • mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ beschriftet sein,
  • ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.

Der Kündigungsbutton muss den Verbraucher unmittelbar auf eine Bestätigungsseite führen, die ihn auffordert und ermöglicht, folgende Angaben zu machen:

  • zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund,
  • zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit,
  • zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags,
  • zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll,
  • zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an den Kunden.

Die Bestätigungsseite muss weiter eine Bestätigungsschaltfläche enthalten, über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit den Wörtern „jetzt kündigen“ beschriftet ist.

Sofern der Verbraucher den Button aktiviert, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung und den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen.

Denken Sie daran, Ihre Webseite oder APP auf den neusten Stand zu bringen, so können Sie sich teure Abmahnungen ersparen.