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Im Hinblick auf den Datenschutz genießen Start-ups keine Privilegierung. Bei entsprechenden Verstößen gegen den Datenschutz kann die Aufsichtsbehörde auch gegenüber Start-ups Bußgelder verhängen. Deshalb empfehlen wir Start-ups sich von Beginn an um das Thema Datenschutz im Unternehmen zu kümmern und die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Hierdurch können Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch Mehrkosten vermeiden, die dann aufgrund von notweniger Umstrukturierung zum Beispiel in der IT anfallen.

Um einen ersten Überblick der Themen zu bekommen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Die Checkliste ist ein grober Überblick über wichtige Themen, mit denen Sie sich als Unternehmen auseinandersetzten sollten.

Liste Check
1.Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? 
2.Verzeichniserstellung von Verarbeitungstätigkeiten 
3.Ggf. aus Nr.2 resultierende Datenschutz- Folgenabschätzung 
4.Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) 
5.Datenschutzrechtliche Verträge
a) Auftragsverarbeitungsverträge
b) Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
 
6.Erstellung eines Löschkonzepts 
7.Datenschutz bezüglich Beschäftigten, freie Mitarbeitern, Bewerbern 
8.Erstellung von Richtlinien zur Nutzung durch Beschäftigte 
9.Unternehmens-Website: Die Datenschutzerklärung auf der Webseite, ggf. Einwilligungen für Newsletter, Cookies etc. 
10.Datenschutzerklärungen im Hinblick der Informationspflichten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern 
11.Schulung der mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten befassten Mitarbeitern des Unternehmens bezüglich der Erfordernisse des Datenschutzes  

Sie möchten eine konkrete Checkliste mit To Dos was Sie in Ihrem Unternehmen im Datenschutz beachten und umsetzten müssen? Gerne beraten wir Sie hierzu und erarbeiten ein passendes Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen.